Legehennen Zollchow: Achtung, Ende der Einwendungsfrist am 23.09.!

Die Bürgerinitiative “Contra Industrie-Ei Uckerseen” weist noch einmal auf das Ende der Einwendungsfrist am Freitag den 23.09.2016 gegen die geplante Erweiterung der Legehennenanlage in Zollchow (Uckermark) hin. Mit einem Aufruf, sich an dem Verfahren zu beteiligen, bittet sie alle Gegnerinnen und Gegner der Massentierhaltung, bis zum Ende der Woche Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben.

 

“Wahrscheinlich haben einige schon gehört, dass die Genehmigung der o.g. Massentierhaltungsanlage für rund 40.000 Bewohnerinnen nach zwei erfolgreichen Klagen des BUND für nichtig erklärt wurde und nun ein neues Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung eröffnet wurde. Bis zum 23.09. kann nun jeder Bürger (egal mit welcher Meldeadresse und sonst mit welchem Hintergrund) Einwendungen gegen das Vorhaben vorbringen.” informieren die Aktiven aus der Bürgerinitiative.

”Anbei finden Sie / Ihr einen Mustereinwand, den Sie / Ihr wenn Ihr unser Anliegen teilt so ausdrücken, mit Euer Anschrift versehen, unterzeichnen und an die im Schreiben angegebene Adresse senden könnt. Wenn Ihr noch andere Anmerkungen habt oder sonst etwas anders ausdrücken möchtet, könnt Ihr das Schreiben natürlich auch gerne abändern.”

 

Einwendung Legehennenanlage Zollchow

Hintergrund: In dem nahe dem Uckersee gelegenen Zollchow in der Uckermark ist eine Legehennenanlage für insgesamt 80.000 Tiere geplant. Um die obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung zu umgehen hatte das Betreiberehepaar bisher den Anlagenkompex einfach aufgeteilt und in mehreren Teilen nacheinander realisieren wollen. Während er erste Teil mit knapp 40.000 bereits steht, hatte das Gericht den zweiten Teil mit weiteren 40.000 Hennen aber gestoppt. Die Richter folgten der Auffassung des BUND und der Bürgerinitiative “Contra Industrie-Ei Uckerseen”, dass eine Umweltverträglichkeitspüfung hätte stattfinden müssen.

Doch die Betreiber lassen nicht locker: Nun haben sie die Unterlagen überarbeitet und erneut eingereicht. Dieses mal soll die Genehmigung aber mit Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. D.h.: Umweltverbände und auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht in unmittelbarer Nachbarschaft wohnen, können Einwendungen gegen die Anlage vorbringen.

Zu diesem Zweck hat die Bürgerinitiative eine Mustereinwendung erarbeitet. Doch Achtung! Diese Einwendung dient lediglich der Vorlage. Es ist nicht sinnvoll, wenn hunderte Bürger*innen wortgleiche Einwendungen einreichen. Nehmt deshalb bitte die Mustereinwendung als Anregung für eine eigene selbstgeschriebene Einwendung. Sie kann auch gut durch eigene Themen ergänzt werden.

 

Einwendungen bitte an:

Landesamt für Umwelt

Genehmigungsverfahrensstelle Ost

Postfach 601061

14410 Potsdam

 

Wer sich bis zum 23.09.2016 am Einwendungsverfahren beteiligt, wird zum Erörterungstermin voraussichtlich am 13. Dezember in Prenzlau eingeladen

 

Bitte Spenden: Der Widerstand gegen Massentierhaltung erfordert nicht nur viel Engagement und Durchhaltevermögen vor Ort. Leider kostet das Verfahren auch viel Geld. Für die Verfahrenskosten bittet der BUND zusammen mit der Bürgerinitiative deshalb um eine Spende. Vielen Dank!

 

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