Erfolg für das Volksbegehren gegen Massentierhaltung: Die Regierungskoalition aus SPD/Linke hat heute in der Fachausschusssitzung für Europa, Entwicklungspolitik und Verbraucherschutz einen Aufstockungsantrag gestellt, um die Geschäftsstelle des Landestierschutzbeauftragten aufzuwerten. Demnach soll der hauptamtliche Tierschutzbeauftragten neben einer Sekretärsstelle zusätzlich von einem Referenten unterstützt werden. Die Initiatoren des Volksbegehrens hatten in dieser Frage in den letzten Tagen noch einmal intensiv Druck gemacht.
Tierschutz ist Staatsziel. Das Volksbegehren gegen Massentierhaltung hatte die Berufung einer oder eines hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten erreicht. Doch nur wenn die Geschäftstelle auch mit ausreichend Personal ausgestattet ist, kann die oder der Tierschutzbeauftragte unabhängig arbeiten und die immensen Aufgaben im Land angehen.
Im Haushaltsplan für die Jahre 2017/2018 war aber ursprünglich für den Tierschutzbeauftragten nur eine zusätzliche Bürokraft vorgesehen. Dieses hätte einen erfolgreichen Start bei der Arbeit unmöglich gemacht.
Dass die Geschäftsstelle des Tierschutzbeauftragten nun eine zusätzliche Referentenstelle bekommt, ist nur dem Druck des Aktionsbündnisses zu verdanken. Die Initiatoren des Volksbegehrens hatten in den vergangenen Tagen immer wieder nachgehakt und öffentlich Druck gemacht. Ein ähnlicher Antrag der Grünen wurde aufgrund ungünstiger Mehrheitsverhältnisse erwartungsgemäß abgelehnt. Unklar bleibt bisher, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem Etat für Sachmittel die oder der Tierschutzbeauftragte arbeiten wird. Entgültig wird der Haushalt im Dezember beschlossen.
Hintergrund: Das Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg hat sich im April diesen Jahres mit der Regierungskoalition auf einen Kompromiss zum mit 103.545 sehr erfolgreichen Volksbegehren gegen Massentierhaltung geeinigt.
Der Landtagsbeschluss zum Volksbegehren gegen die Massentierhaltung sieht sinngemäß vor, einen unabhäng tätigen hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten zu berufen, der von einer Geschäftsstelle unterstützt wird. Er wird die Landesregierung in Fragen der Tierhaltung beraten und zu fachlichen und rechtlichen Fragen Stellung nehmen, Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände und Tierhalter sein, Ihm bekannt gewordene Verstöße gegen Tierschutzrecht und Missstände gegenüber den zuständigen Behörden beanstanden, Initiativen im Tierwohl entwickeln und umsetzen und eine aktive Information der Öffentlichkeit betreiben. Er ist berechtigt, Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren zum Bau von Stallanlagen mit obligatorischer Umweltverträglichkeitsprüfung abzugeben.
Die Stelle eines Tierschutzbeauftragten ist in anderen Bundesländern längst Praxis. Baden Württemberg, Hessen, Berlin und das Saarland haben hier gute Erfahrungen gemacht. Hessen ist hier Vorreiter. Brandenburg kann nach dem Volksbegehren gegen Massentierhaltung nun nachziehen.
Nachfragen und Kontakt:
Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg
Kampagnen- und Pressekoordination: Jens-Martin Rode
℅ BUND Brandenburg
Friedrich-Ebert-Straße 114a
14467 Potsdam
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