Raus mit der Sau! Was bedeutet das Kastenstandsurteil? - Kampagne “stoppt den Megastall!” lädt ein zur Gesprächsrunde zur Schweinehaltung in Brandenburg

  • Was: Raus aus dem Kastenstand! Was bedeutet das Kastenstandsurteil? - Veranstaltung zum Thema “Kastenstandsurteil” in der Schweinehaltung

  • Wann: Mittwoch, den 27.09.2017 um 18:00 Uhr

  • Wo: Fördergemeinschaft ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg e.V. - Marienstraße 19/20 - 10117 Berlin

  • Wer: Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg - Kampagne “Stoppt den Megastall!”

  • Die Teilnahme ist kostenlos

  • Anmeldung unter: kontakt@stoppt-den-megastall.de

 

Die Kampagne “stoppt den Megastall!” lädt ein zu einer Gesprächsrunde am Mittwoch, den 27.09.2017 um 18:00 Uhr zum Kastenstandsurteil in der Schweinehaltung. In Brandenburg könnten bald z.B. mit den Schweinemastanlagen in Tornitz (geplanter Ausbau auf 80.000 Schweine) und Haßleben (geplanter Bau von 36.000 Plätzen für Schweine) einige der größten Schweinemastbetriebe in Deutschland überhaupt stehen. Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Tierschutzorganisationen versuchen dieses zu verhindern. In der Rechtsprechung deutet sich derzeit ein leichter Trend zur Verbesserung der Tierhaltung an. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg hatte im November 2015 mit dem sogenannten “Kastenstandsurteil” entschieden, dass Schweinen in Kastenständen ein Mindestmaß an Bewegungsfreiheit zusteht. Was bedeutet das für die Schweinehaltung in Brandenburg? Wie können Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Tierschutzorganisationen von derartigen Grundsatzurteilen in ihrer Arbeit profitieren?

Mit den Kastenständen sollen in der Schweinehaltung nach konventioneller Auffassung trächtige Sauen isoliert und z.B. vor Rangkämpfen während der Schwangerschaft geschützt werden. Sie werden als Tierschutzmaßnahme angepriesen. In der Praxis jedoch haben Schweine darin nur 200 X 65 cm (Jungsauen) und 200 X 70 cm Platz und werden während ihrer Trächtigkeit und Säugezeit fixiert. Oft werden diese Maße sogar unterschritten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg hatte im November 2015 in einem Rechtsstreit zwischen einem Landkreis in Sachsen-Anhalt und einem Schweinezuchtunternehmen entschieden, dass eine Schweinehaltung unzulässig ist, in der die Tiere ihre Gliedmaßen in einen benachbarten Kastenstand hineinstecken müssen, um sich hinzulegen. Da das Urteil eine höchstrichterliche Auslegung ist, hat es bindenden Charakter für alle in Deutschland ansässigen Schweinezuchtunternehmen.


Die Kampagne “stoppt den Megastall!” lädt für Mittwoch den 27.09.2017 um 18:00 Uhr zu einer Gesprächsrunde zur Bedeutung dieses Urteils für Brandenburg ein.


Mit der “Arbeitsgruppe Klageverfahren” möchte die Kampagne “Stoppt den Megastall!” ein regelmäßiges Gesprächsforum zur Massentierhaltung in Brandenburg etablieren. Ziel ist, Bürgerinitiativen, Umweltverbände, Tierschutzorganisationen und engagierte Einzelpersonen zu einem Wissenstransfer zu vernetzen und z.B. erfolgreiche Strategien in der Verhinderung von Megaställen an Hand von Best-Practise-Beispielen zu diskutieren und weiter zu vermitteln. Die AG trifft sich regelmäßig in Abständen von ca- 2-3- Monaten. Die Themen fokussieren sich rund um das mehrstufige immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren und werden von der AG jeweils festgelegt.


Eingeladen sind alle, die sich für eine Agrarwende und gegen Massentierhaltung in der Region Berlin-Brandenburg engagieren möchten. Nicht eingeladen sind Personen, die personell oder gedanklich extremistischen oder populistischen Parteien, Organisationen oder deren Gedankengut nahestehen.


Anmeldung, Infos und Kontakt unter:


Kampagne “Stoppt den Megastall!”

Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg

℅ BUND Brandenburg

Friedrich-Ebert-Straße 114a

14467 Potsdam


Ansprechpartner: Jens-Martin Rode


Tel. 0331-237 00 141

kontakt@stoppt-den-megastall.de

www.stoppt-den-megastall.de

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