Massentierhaltung in Brandenburg: Nächste Ausfahrt Groß Haßlow

In ganz Brandenburg kämpfen zahlreiche Bürgerinitiativen gegen immer neue Massentierhaltungsanlagen in gigantischem Ausmaß. In Wittstock in der Prignitz wehrt sich seit mehreren Jahren die Bürgerinitiative Wittstock contra Industriehuhn  gegen gigantische Hähnchenmastanlagen in der Region. Dabei versucht die Bürgerinitiative mehrere Bauprojekte über den dreistufigen Weg der Bürgerbeteiligung mit Einwendungen, Widersprüchen und Klagen zu verhindern. Im Gerichtsverfahren gegen die geplante Hähnchenmastanlage in Groß Haßlow mit 328.000 Mastplätzen könnte es am kommenden Donnerstag den 25. Januar 2018 einen weiteren Erfolg geben. Die Bürgerinitiative informiert über die Hintergründe:

 



 

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter für die Agrarwende,

 

der Widerstand unserer BI Wittstock Contra Industriehuhn gegen die geplante Hähnchenmastanlage Groß Haßlow (328.000 Plätze, 8 Hallen) steht vor einem nächsten Meilenstein: Nächste Woche, am 25.01.2018 findet die mündliche Verhandlung in 2. Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg statt. Diese Verhandlung ist öffentlich! Wir laden Alle herzlich ein, zu kommen. Ein vielzähliges Erscheinen von Sympathisanten und Mitstreiterinnen ist auch eine Botschaft an die Richter!

 

NABU Deutschland ./. Landesamt für Umwelt

Donnerstag, 25.1.18; 10:00 Uhr Saal 234

Anfahrt: https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/das-gericht/

 

Diese Verhandlung ist sehr wichtig - im normalen verwaltungsrechtlichen Verfahrensprocedere wäre es die letzte, alles entscheidende Instanz. Doch - man kann nie genau wissen, wie es danach weitergeht und welche weiteren Schritte der Investor vorhat.

Dankbar und froh sind wir über die nun 4 Jahre bestehende Unterstützung zur Finanzierung der Klage. Allen die sich hieran bisher beteiligt haben! 

 

Rückschau: Das Highlight 2017: die Tauchaktion im Dranser See

 

Die Natur ringsum, die Ruhe des Ortes und das klare Wasser begeistern immer mehr Menschen. 

 

Und so klar wie das Wasser ist die Erkenntnis, dass solche Naturschätze zur Erhaltung auch unseren Einsatz bedürfen. Dazu einige Fotos im Anhang von 2014 bis 2017.

 


2017 gab es im Klageverfahren HMA Groß Haßlow reichlich Bewegung

 

Bei der umstrittenen Hähnchenmastanlage in Groß Haßlow musste der Mäster, die PB Prignitzer Broilermast GmbH &Co. KG,  vor dem Verwaltungsgericht Potsdam erneut eine Niederlage einstecken. Er hatte selbst gegen die Baueinstellungsverfügung des Landesamtes für Umwelt geklagt. Die Genehmigungsbehörde hatte diesen Baustopp im März 2015 verhängt, da der Mäster zwischenzeitlich, trotz gerichtlicher Urteile, weiter baute. Im Juni 2017 reichte er Klage ein, um den Bau der Anlage, an den bislang getroffenen Gerichtsentscheidungen vorbei, doch noch durchzusetzen. Er hat sich dabei juristischer Argumente bedient, die in den Vorverfahren bereits Gegenstand der Entscheidung gewesen sind. Mit dieser Argumentation ist er bei Gericht daher nicht durchgedrungen. 

Am 28.8.2017 bestätigte das Verwaltungsgericht Potsdam im Vorläufigen Rechtsschutzverfahren(Eilverfahren), die Anordnung zur Einstellung der Errichtungsmaßnahmen. Das bedeutet: es darf weiterhin nicht gebaut werden. 

 

Der Hähnchenmäster kann gegen dieses vorläufige Urteil in Berufung gehen. Auch in der Hauptsache hat er Klage erhoben, hier wird dann endgültig über die Baueinstellungsverfügung entschieden. Der Weg durch mehrere Instanzen ist möglich. Das Gericht hat sowohl im Eil- als auch im Hauptsacheverfahren den NABU (und damit auch der BI) die Möglichkeit gegeben, sich als Beigeladene am Verfahren zu beteiligen.

 

Hintergrund: Mit dem Rechtsanwalt Peter Kremer geht der NABU Brandenburg seit April 2014 erfolgreich gegen die Genehmigung dieser gigantischen industriellen Tiermastanlage (328.000 Mastplätze in acht Hallen) vor. 

 

Diese liegt direkt am Rande des Naturparks Stechlin Ruppiner Land nahe des Dranser Sees. Der Weiterbau wurde  durch vier Eil-Beschlüsse im Zeitraum 2014-2016 vom Verwaltungsgericht Potsdam und vom Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg untersagt. Im November 2016 gab das Verwaltungsgericht Potsdam auch im Hauptsacheverfahren dem NABU recht, die Fristverlängerung für den Bau der Hähnchenmastanlage war rechtswidrig. Gegen dieses Urteil sind sowohl der Mäster als auch das Landesamt für Umwelt in Berufung gegangen. Die Bürgerinitiative Wittstock Contra Industriehuhn ist optimistisch, auch in dieser Instanz einen nächsten Etappensieg zu erzielen!

 

Herzliche Grüße

 

Swantje Schäkel und Philipp Wacker

 

BI Wittstock contra Industriehuhn

 

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Albrecht Gautzsch, Tel: 033966-508998

 

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