Widerspruch gegen die Erweiterung der Schweinemastanlage Lübzow eingelegt - Dank allen Unterstützer*innen!

Dank der Unterstützung vieler Bürgerinnen und Bürger, die gegen Massentierhaltung aktiv sind, geht es weiter! Anfang des Jahres hatten die Initiator*innen der Kampagne “Stoppt den Megastall!” mit einer Spenden-Eil-Aktion alles auf eine Karte gesetzt. Für das Widerspruchsverfahren gegen die Schweinezuchtanlage in Lübzow ist es gelungen, innerhalb weniger Wochen zum Stichtag 17. Februar 2018 einen Mindestbetrag von 7.000,- einzuwerben. Dieses Ziel hat das Bündnis dank der Spende und der Unterstützung von einer Vielzahl an Menschen weit über Brandenburg hinaus erreicht. Vor wenigen Tagen hat der Rechtsanwalt Ulrich Werner die ausführliche Begründung des Widerspruchs gegen das Bauvorhaben fertig gestellt und beim Landesumweltamt eingereicht.

 

Worum geht’s und wie geht’s weiter?

 

Zusammen mit der Bürgerinitiative „keine weitere Tierfabrik in der Lübzower Schweiz“ führt der BUND Brandenburg derzeit ein Widerspruchsverfahren gegen die Erweiterung der Schweinezuchtanlage in Lübzow. Die ortsansässige Betreiberfirma Cord-Cruse möchte eine Tierhaltungsanlage um ein weiteres Stallgebäude mit knapp 2.000 Tierplätzen auf einen Tierbestand von insgesamt knapp 6.000 Schweinen erweitern. Umweltverband und Bürgerinitiative befürchten eine Zunahme der örtlichen Belastung durch über die Emissionen übertragenen Keime und weitere Schadstoffe. Zudem stellt ein Anlagenkomplex dieser Größenordnung einen erheblichen Eingriff in die Landschaft dar und beeinträchtigt die umliegende Natur.

 

Bei Tierhaltungsanlagen wie dieser hat der Gesetzgeber ein umfangreiches immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren vorgesehen. Vor dem Hintergrund des Umweltrechtsbehelfsgesetzes lässt der BUND Brandenburg als anerkannter Umweltverband die Umweltverträglichkeit des Bauvorhabens überprüfen und hat deswegen zusammen mit der Bürgerinitiative Mitte 2017 Widerspruch gegen die Anlage eingelegt. Diesen Widerspruch hat der beauftragte Rechtsanwalt nun ausführlich begründet. Damit haben Umweltverband und Bürgerinitiative nun eine wichtige Grundlage, um später gegen eine erteilte Genehmigung klagen zu können, oder einen drohenden Baubeginn mit einem Eilverfahren zu stoppen.

 

Nun ist das Landesumweltamt an Zug und muss über den Widerspruch entscheiden. Aus unserer Sicht sprechen viele Argumente gegen diese Anlage. Denn....

 

.... bei den Antragsunterlagen für die Anlage handelt es sich bereits um eine Überarbeitung des Bauvorhabens. Eine öffentliche Auslage der Antragsunterlagen ist aber unterblieben. Bürgerinnen und Bürger hatten somit nicht die Möglichkeit, sich umfassend über das Projekt zu informieren und Einwendungen gegen die Anlage einzulegen.

 

.... fraglich ist, ob es sich bei dem Betrieb überhaupt um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt. Nach der Baugesetzgebung gilt eine Nutztierhaltungsanlage als landwirtschaftlicher Betrieb, wenn mehr als die Hälfte der benötigten Futtermittel auf eigenem oder gepachtetem Land angebaut werden kann. In dem Fall darf ein Betreiber auch eine derart große Anlage im Außenbereich einer Gemeinde bauen. Andernfalls wäre ein Bebauungsplan notwendig. Ob diese Flächen aber tatsächlich in ausreichender Zahl vorhanden sind und für die Futtererzeugung genutzt werden, muss noch einmal geklärt werden.

 

... die Erweiterung einer Tierhaltungsanlage führt automatisch auch immer zu einer Erhöhung des Ausstoßes von Stickstoffverbindungen. Ein überhöhtes Nährstoffangebot in der Umgebung führt zu Veränderungen in der Zusammensetzung der Pflanzengesellschaften, verändert Biotope und Lebensräume, unterbricht Nahrungsketten und kann den Bestand seltener und geschützter Arten gefährden. Zudem weisen die umliegenden Waldgebiete bereits jetzt Schädigungen durch Stickstoffverbindungen auf. Eine Erhöhung der Immissionen ist von daher nicht zu vertreten.

 

... laut Antragsunterlagen sollen jeweils 13 Schweine in einstreulosen Gruppenbuchten mit einem Platzangebot von 0,9 m2 für jedes Tier auf Spaltenböden gehalten werden. Hierbei können die Tiere weder ihr arteigenes Sozial-, Wühl- und Erkundungsverhalten ausüben, noch werden ihre Grundbedürfnisse nach Eigenkörperpflege erfüllt. Zudem weisen Studien und Schlachthofbefunde immer wieder darauf hin, dass ein erheblicher Teil der in vergleichbaren Anlagen gehaltenen Tiere krank ist.

 

Im Rahmen der vielfachen gerichtlichen Auseinandersetzungen um riesige Nutztierhaltungsanlagen hat sich in den letzten Jahren eine Praxis der Rechtsprechung ergeben, nach der Umweltverbände wie der BUND immer stärker auch tierschutzbezogene Aspekte in die jeweiligen Verfahren einbringen können. Deshalb könnte ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren gegen die Schweinezuchtanlage Lübzow Pilotwirkung entfalten und den notwendigen Umbau in der Nutztierhaltung weiter voranbringen.

 

 

 

Doch erst einmal haben Umweltverband und Bürgerinitiative Dank der Unterstützung vieler Mitstreiterinnen und Mitstreiter mit dem eingelegten und begründetet Widerspruch einen großen Schritt nach vorn getan.

Bitte unterstützen Sie den Widerstand gegen die Schweinezuchtanlage in Lübzow Weiterhin mit einer Spende. Vielen Dank!

Sowohl der BUND Brandenburg, als auch die Bürgerinitiative „keine weitere Tierfabrik in der Lübzower Schweiz“ richten sich  auf eine weitere lange Auseinandersetzung ein. Sollte das Landesumweltamt den gut begründeten Argumenten gegen die Anlage nicht folgen, muss möglicherweise ein Klageverfahren gegen die Genehmigung angestrebt werden. Sollte bis zu einer Entscheidung bereits mit dem Bau begonnen werden, muss der BUND zusätzlich noch einen Baustopp über ein Eilverfahren erwirken. Für den Rechtsbeistand und eventuellen weiteren Gutachten enstehen Kosten von mehreren Tausend Euro.. Um diesen Betarg aufbringen zu können, bittet der BUND Brandenburg weiterhin um Spenden. Vielen Dank!


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