Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.05.2018 ist klar: Die Bagger dürfen erst einmal nicht rollen. Der Bürgerinitiative Schweinewind und dem Landesverband des NABU in Brandenburg ist es bereits in zweiter Instanz gelungen, die Erweiterung einer der größten Schweinemastanlagen in Europa überhaupt auf Eis zu legen. Bürgerinitiative und Umweltverband sind mit einer Vielzahl an guten Argumenten juristisch gegen das bereits 2015 vom Landesumweltamt genehmigte Projekt vorgegangen. Bis vor Gericht im Hauptverfahren und in der Hauptsache über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung entschieden ist, konnte mit der gestrigen Entscheidung im sogenannten Eilverfahren zumindest erst einmal Rechtsschutz hergestellt werden.
Bald 80.000 Schweine in Tornitz?
Der Genehmigungsbescheid weist eine geplante Tierplatzzahl von 67.330 Schweinen aus. Bürgerinitiative und NABU rechnen aber mit einer Erweiterung auf bis zu 80.000 Tiere. Neben zahlreichen Verfahrensfehlern inklusiv einer unterbliebenen Öffentlichkeitsbeteiligung sind es vor allem die gravierenden Auswirkungen für die umliegende Naturlandschaft, die gegen den Bau sprechen. Mit einem Waldgutachten konnte der NABU bereits darlegen, dass die Umwelt beim jetzigen Bauzustand bereits so stark geschädigt worden ist, dass eine Erweiterung gar nicht hätte genehmigt werden können. Zudem widerspricht eine Tierhaltung, wie sie in Tornitz praktiziert wird, eklatant Geist und Buchstaben des im Grundgesetz verankerten Tierschutzes. In einer Zeit, in der die öffentliche Diskussion über Massentierhaltung bereits zu einem grundsätzlichen Umdenken in der Nutztierhaltung führt, würde ein derartiger Bau Zustände zementieren, die gesellschaftlich nicht mehr gewollt sind.
Und jetzt noch das Hauptverfahren gewinnen: Bürgerinitiative und NABU sind weiter auf Unterstützung angewiesen
Dieses erfolgreiche Eilverfahren zeigt, dass die Genehmigung von gigantischen Massentierhaltungsanlagen rechtlich oft angreifbar ist. In vielen Fällen können Einwendungen, Widersprüche und Klageverfahren Stallbauvorhaben um Jahre verzögern und möglicherweise sogar am Ende ganz stoppen. Dies ist jeweils jedoch mit einer langjährigen juristischen Auseinandersetzung verbunden. Der Widerstand gegen Massentierhaltung braucht einen langen Atem. Zudem kosten die Verfahren schnell viele tausend Euro. Damit bei den zahlreichen engagierten Bürgerinitiativen in Brandenburg auch die immense finanzielle Belastung nicht an wenigen Mitstreiterinnen und Mitstreitern hängen bleibt, unterstützt das Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg im Rahmen der Kampagne “Stoppt den Megastall!” den Widerstand von Bürgerinitiativen z.B. mit Spendenaufrufen. Für die Verhinderung der Erweiterung der Schweinemastanlage Tornitz hat der NABU ein Spendenkonto und ein Spendenprojekt bei betterplace eingerichtet:
Unterstützung in dem weiteren Verfahren durch Spenden an
NABU Brandenburg,
IBAN DE57 1009 0000 1797 7420 11,
Stichwort BI Schweinewind Vetschau.
Oder ganz einfach über das Spendenprojekt bei betterplace. Vielen Dank :-)
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