Unsere Argumente gegen die Freilandhaltung von 80.000 Hennen sind überzeugend. Die Genehmigungen verstoßen gegen den Schutz der besonders geschützten Biotope. Wir befürchten, dass Kleingewässer in der Nähe der Anlage durch die Stickstoffeinträge der Legehennenanlage beeinträchtigt werden. Diese Feldsölle sind als „Augen der Landschaft“ besonders sensible Bereiche. Außerdem sind die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützten Gebiete „Charlottenhöhe“ und „Eulenberge“ betroffen. In unserer Argumentation stützen wir uns auf wissenschaftliche Untersuchungen der Uni Kassel. In den Auslaufflächen sammelt sich Hühnerkot an, der Boden und Grundwasser verunreinigen kann. Wir sind gespannt, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf unsere Schriftsätze reagiert.
Da unsere Anwalts- und Gerichtskosten leider noch nicht gedeckt sind, bitten wir Sie weiterhin um eine Spende. |
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