Monatelang hatte sich in den Verfahren gegen die Errichtung von Ställen für 80 000 Freilandlegehennen in Zollchow (Uckermark) nichts getan. Die Investorin hat immer neue Anträge auf
Fristverlängerung gestellt. In das Verfahren für den zweiten Stall mit 40 000 Legehennen ist Anfang des Jahres Bewegung gekommen.
Die Investorin hat zu unserem Schreiben Stellung genommen. Dabei hat sie sich zum Stickstoffaufkommen in den Auslaufflächen, zur Beeinträchtigung der besonders geschützten Biotope durch die
Ammoniakeinträge geäußert. Auch auf den Schutzstatus und die Managementpläne, der nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützten Gebiete „Eulenberge“ und „Charlottenhöhe“, ist
sie eingegangen. Dazu
wollen wir noch im Februar eine Erwiderung verfassen.
Das Gericht wird dann bald entscheiden. Die
lange Verfahrensdauer kann vorteilhaft für uns sein.
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