Ein immerhin 34-seitiges Schreiben hat unser Rechtsanwalt im vergangenen Monat an das Landesamt für Umwelt verschickt. Als Genehmigungsbehörde hatte das Landesamt im Juli 2017 die Errichtung der Junghennen-aufzuchtanlage in Buckautal, Ortsteil Steinberg genehmigt. Diese Genehmigung wurde im Januar dieses Jahres noch einmal verlängert. Wir haben jetzt unseren Widerspruch gegen den Fristverlängerungsbescheid begründet und auch die Begründung des Widerspruchs gegen die Genehmigung aus dem Jahr 2017 noch einmal ergänzt.
Die beiden Bescheide verstoßen gegen das Bundesnaturschutzgesetz, weil durch die Errichtung der Anlage für 100 000 Junghennen im Amt Ziesar (Kreis Potsdam-Mittelmark) ein nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschütztes Gebiet beeinträchtigt wird. Der Investor hat keinen Nachweis erbracht, dass das Gebiet „Buckauoberlauf und Nebenfließe“ nicht geschädigt wird.
Obwohl der Vorhabensträger seine Planung 2018 verändert hat, hat es seitdem keine neue Kartierung gegeben. Die Unterlagen aus dem Jahr 2014 sind veraltet. Aus den Kaltscharräumen würde durch die Lagerung des Trockenkotes Ammoniak entweichen, der den Lebensraumtyp „Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe“ schädigen kann. Außerdem verstößt die Haltung von 100 000 Hennen in zwei Ställen mit Belegungsdichten von 27,9 Tieren je Quadratmeter (in der Nacht sogar 37,8 Tiere je Quadratmeter) gegen den Tierschutz. Zulässig sind lediglich 18 Tiere je Quadratmeter.
Bei der Genehmigung war die Behörde davon ausgegangen, dass der Investor ein Landwirt ist. Wir zweifeln an, dass er die notwendigen landwirtschaftlichen Nutzflächen besitzt, um als Landwirt zu gelten. Viele Flächen, die der Investor besitzt, sind nur gepachtet, wobei die Pachtverträge in Kürze auslaufen. Wir gehen davon aus, dass unsere Argumente das Landesamt überzeugen werden.
Möglich wurden die umfangreichen Ausarbeitungen unseres Rechtsanwaltes nur durch Ihre Spenden, für die wir uns noch einmal herzlich bedanken.
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