Die geplante Anlage mit knapp 80 000 Freiland-Legehennen im uckermärkischen Zollchow wird von uns aus Tierschutzgründen abgelehnt. Die Stallanlage entspricht nicht unseren Vorstellungen von einer artgerechten Tierhaltung. Außerdem befürchten wir, dass die Anwohnerinnen und Anwohner in der Gemeinde Nordwestuckermark durch zusätzlichen Verkehr und Geruchsbelästigungen gestört werden. Durch die Ammoniakentwicklung in der Anlage kommt es zu Stickstoffeinträgen in benachbarte geschützte Biotope.
Viele seltene und geschützte Arten sind an nährstoffarme Biotope gebunden. Wir möchten Ihnen heute den Kamm-Molch vorstellen. Diese Amphibienart wird auch in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU erwähnt. Wie der Feuersalamander gehört er zur Ordnung der Schwanzlurche. Er wird zwischen 10 und 18 cm lang. Er hat einen gelben oder orangenen Bauch. Das Männchen trägt den namensgebenden Kamm.
Ähnlich wie andere Amphibien verlassen sie im Frühjahr ihr Winterquartier und streben ihren Laichgewässern zu. Die Weibchen legen mehrere hundert Eier an Wasserpflanzen ab, aus denen sich Larven entwickeln. Die Molche fressen Regenwürmer, Nachtschnecken oder Insekten. Die Amphibien sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Sie sind durch den Eintrag von Pestiziden oder Düngestoffen in die Gewässer bedroht. Daher ist unser Engagement gegen die Legehennen-Anlage auch ein Beitrag zum Amphibienschutz.
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