Ob und wie eine Tierhaltungsanlage genehmigt wird, wird in ganz Deutschland einheitlich gehandhabt und hängt in erster Linie von der Anzahl der geplanten Tierplätze ab. Das Verfahren dazu ist mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Grundsätzlich kann man drei Stufen oder drei unterschiedliche Verfahrenswegen unterscheiden. Die Kampagne Stoppt den Megastall! nutzt vor allem das Instrument der Öffentlichkeits-beteiligung und die Verfahrensschritte der Einwendungen, Widersprüche und Klagen.
Im Fokus der Kampagne stehen insbesondere die großen Anlagen, bei deren Genehmigungsverfahren nicht nur die Anwohnerinnen und Anwohner ihre Rechte geltend machen können, sondern eine breitere Öffentlichkeit z.B. durch öffentliche Erörterungstermine einbezogen werden muss. "Stoppt den Megastall!" ist keine Kampagne gegen die Landwirtschaft oder gegen Tierhaltung als solche. Sie hat zum Ziel, riesige Tierhaltungsanlagen (Megaställe) wie z.B. in Haßleben mit 36.000 Schweinen (geplant) auf dem Verfahrensweg zu verhindern.
Für realtiv kleine Anlagen (z.B. weniger als 15.000 Legehennen oder 1.500 Mastschweine) greift das Bundesimmissions-schutzgesetz (BImSchG) noch nicht, sondern es ist lediglich ein bauliches Genehmigungsverfahren notwendig, für das in der Regel die jeweilige Kreisverwaltung zuständig ist. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist hierbei nicht vorgesehen. Nur direkte Anlieger können die Unterlagen bei den Behörden einsehen und haben nach der Genehmigung ein Widerspruchsrecht.
Für die Genehmigung mittlerer Anlagen (z.B. für 15.000 - 39.999 Legehennen oder 1.500 - 1.999 Mastschweine) ist das Landesumweltamt zuständig, da es sich hierbei um ein vereinfachtes immissionsschutzrechtliches Verfahren nach BImSchG handelt. Von einem "vereinfachten Verfahren" ("Spalte 2 Verfahren") spricht man deshalb, weil dabei die Öffentlichkeit
ebefalls nicht beteiligt wird, sondern nur direkt Betroffene die Unterlagen einsehen können.
Lediglich für große Anlagen (z.B. ab 40.000 Legehennen oder 2.000 Mastschweinen) wird ein förmliches immissionschutz-rechtliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeits-beteiligung (im Fachjargon "Spalte 1 Verfahren") und unter Umständen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, wird das Vorhaben im Amtsblatt und in den Tageszeitungen, die im Bereich des Standorts erscheinen, öffentlich bekannt gemacht. Anschließend kann jeder Bürger die Antragsunterlagen für einen Monat in der Genehmigungsbehörde, also dem Landesumweltamt, einsehen und spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist Einwendungen erheben.
An dieser Stelle haben wir einmal beispielhaft die Verfahrensschritte im Genemigungsverfahren für eine Legehennenanlage mit 40.000 Tierhaltungsplätzen dargestellt.
Wichtig ist, Menschen, die sich gegen einen megastall engagieren wollen über die Möglichkeiuten der Bürger*innenbeteiligung aufzuklären und ihnen Mut zu machen, bei den einzelnen Schritten aktiv zu werden.
Aber auch die Gemeinden und Kommunalpolitiker*innen klären wir auf, z.B. das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Die Arbeit der Kampagne "Stoppt den Megastall!" benötigt derzeit noch Unterstützung. Im Jahr 2018 planen wir unser Informations- und Veranstaltungsangebot weiter auszubauen. Das Funktioniert aber nur, wenn viele Menschen mitmachen. Deshalb bitte wir z.B. für die Erstellung von Infomaterial, den Druck von Flyern und die Organisation von Veranstaltungen um Spenden. Auch kleine Beiträge helfen uns weiter. Vielen Dank!
Sie sind auch an der Verhinderung von Massenställen interessiert? Dann bestellen Sie unsere kostenlosen Informationsbroschüren (zzgl. Porto) per Mail: kontakt@stoppt-den-megastall.de